Was gibt es Neues?

Globuli auch für Tiere

 Hunde, Katzen und andere Haustiere dürfen ab sofort wieder mit homöopathischen Mitteln behandelt werden, die eigentlich für Menschen gemacht sind.

Das Bundesverfassungen war. Der damit verbundene Eingriff in die Berufs- und Handlungsfreiheit sei nicht verhältnismäßig.
Geklagt hatten vier Tierheilpraktikerinnen, die Hunde, Katzen, aber auch Pferde behandeln. Für ihren Therapieansatz der klassischen Homöopathie gibt es keine Mittel speziell für Tiere. Sie hatten deshalb mit Humanhomöopathika gearbeitet. Die Frauen hatten wegen der neuen Vorschrift faktisch nicht mehr praktizieren können.

Der Teckbote 17.11.2022

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Mitgliederversammlung am 19. September 2022

Frau Birgit Vogt begrüßt als stellvertretende Vorsitzende (kommissarisch) 19 anwesende Mitglieder. Herr Bürgermeister Bidlingmaier lässt sich wegen Terminüberschneidung entschuldigen.
Zu Beginn stellt Frau Vogt fest, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung gemäß Satzung per e-Mail und Post rechtzeitig erfolgt ist. Die Versammlung ist beschlussfähig. Es sind keine Anträge eingegangen. Das Protokoll über die Mitgliederversammlung am 26. Oktober 2021 liegt zur Einsicht aus.

Bevor Frau Vogt mit der Tagesordnung beginnt , erheben sich die Anwesenden zum Gedenken an die im Jahr 2021 bis heute verstorbenen Mitglieder, Herrn Gerhard Waimer (2021), Frau Jutta Fischer (2022) und die bis Herbst letzten Jahres erste Vereinsvorsitzende, Frau Petra Bortz (2022).
Es folgt der Bericht über das Vereinsjahr 2021, insbesondere über die Aktivitäten der verbliebenen vier Ausschussmitglieder seit der letzten Mitgliederversammlung im Oktober 2021 bis heute.
Die Mitgliederzahl hat sich weiter reduziert, von 157 per 1.01.2021 auf 148 per 1.01.2022.
Aus verschiedenen Gründen (Corona-Bestimmungen in den Wintermonaten, dezimierte Führungsriege und Beschluss, sich beim diesjährigen Fleckenhock wieder als Verein zu präsentieren) konnten bis heute keine Vorträge für die Mitglieder organisiert werden.
Im Juli konnte allerdings,  auch mit tatkräftiger Unterstützung zahlreicher Mitglieder und Freunde des Vereins, an beiden Tagen des Fleckenhocks ein Stand mit einer Auswahl an  Speisen und Getränken vorgehalten werden. Die Veranstaltung war ein schöner Erfolg für die Bemühungen und Frau Vogt bedankt sich an dieser Stelle nochmals herzlich bei allen, die auf irgendeine Art und Weise mitgeholfen haben.  
Frau Vogt bedankt sich auch bei allen Ausschussmitgliedern für die geleistete Arbeit, insbesondere bei Frau Erika Schwagmeyer, die in dieser Übergangszeit zwischen Beschluss und Umsetzung des neuen Konzepts „gleichberechtigte Vorstandsmitglieder“ „ohne Amt“ und unkonventionell unterstützt hat.
Danach gibt Frau Vogt noch einen Ausblick auf die kommenden Monate. Voraussichtlich wird es kurzfristig nicht zu leisten sein, ein komplettes Jahresprogramm 2023 zu präsentieren. Sie bittet darum, die Hinweise im Mitteilungsblatt, in der Presse und auf der Homepage zu beachten. Sofern e-Mail-Adressen der Mitglieder bekannt sind, werden diese auch auf diesem Wege informiert.
Ein Jahresabschluss 2022 ist in Planung. Ideen für Vorträge/Veranstaltungen sind vorhanden. Auch soll nächstes Jahr wieder ein Jahresausflug statt finden. Seitens der Mitglieder sind  jederzeit Vorschläge willkommen und erwünscht.
Nach dem Bericht von Frau Vogt erfolgt der Kassenbericht der Kassiererin, Frau Heidi Bernas, für das Jahr 2021. Die finanziellen Verhältnisse des Vereins sind nach wie vor geordnet. Das Vereinsvermögen zum 31.12.2021 hat sich gegenüber dem Vereinsjahresende 2020 nur geringfügig verringert. Die Kasse wird nach wie vor einwandfrei und vorbildlich geführt und somit erfolgt auf Antrag der Kassenprüferin, Frau Maria Liebrich, die einstimmige Entlastung der Kassiererin, Frau Heidi Bernas.
Die beantragte Entlastung des Gesamtvorstands inklusive Kassenprüferinnen erfolgt ebenfalls einstimmig.
Vor den anstehenden Wahlen stellt Frau Vogt nochmal das alte Konzept mit 1. und 2. Vorstand, Kassier und Schriftführer dem neuen Konzept mit zwei bis sechs gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern in verschiedenen Ressorts gegenüber. Die Vorteile sind im Wesentlichen, dass der Verein länger handlungsfähig bleibt (mit mindestens zwei Vorstandsmitgliedern) und mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Vereinsarbeit hat (gegenseitige Vertretung, auch im Außenverhältnis, und Bestimmung von weiteren Personen zur Mitarbeit im erweiterten Vorstand oder für bestimmte Projekte).
Frau Sabine Gehrung wird zur Wahlleiterin bestimmt und führt die Wahlen durch. Es sind fünf Vorstandsmitglieder zu wählen. Nachdem sich sonst niemand aus der Versammlung zur Wahl stellt, wird wie folgt gewählt:
Vorstand Koordination: Frau Erika Schwagmeyer,  Vorstand Finanzen: Frau Heidi Bernas  und Vorstand Veranstaltungen: Frau Susanne Wittmann je einstimmig für zwei Jahre.
Vorstand Repräsentation/Digitales: Frau Birgit Vogt und Vorstand Öffentlichkeitsarbeit: Frau Christine Hofmann je einstimmig für ein Jahr.
Ferner stellen sich für den erweiterten Vorstand Frau Karin Kohlhaas und Herr Markus Bühler zur Verfügung und werden je einstimmig für zwei Jahre gewählt.
Alle nehmen die Wahl an.
In Abwesenheit wird die Kassenprüferin, Frau Maria Liebrich, einstimmig für zwei Jahre wieder gewählt. Die Stellvertreterin, Frau Doris Mayer-Joecks steht nicht mehr zur Verfügung. Hier stellt sich Frau Annerose Kälberer zur Wahl und wird einstimmig für ein Jahr gewählt.
Unter dem Punkt Sonstiges erinnert Frau Vogt nochmals an den Beschluss der Ausschussmitglieder, dass für das Jahr 2022 keine Mitgliedsbeiträge erhoben werden. Es wird nur der Einzug für das Abonnement der Zeitschrift „Natur und Heilen“ in den nächsten Wochen erfolgen.
Ferner weist sie auf die großzügige Unterstützung durch die Gemeinde Albershausen hin. Trotz Abwesenheit von Herrn Bürgermeister Bidlingmaier spricht sie ihren ausdrücklichen Dank aus.
Bevor Frau Vogt die Versammlung beendet, kommt noch Herr Rudolf Wohlrab zu Wort, der der neu gewählten Riege viel Glück und Erfolg bei der weiteren Vereinsarbeit wünscht und zuversichtlich ist, dass sie in diesem Team gut gelingen kann.
Zum Schluss bedankt sich Frau Vogt nochmals für die Unterstützung in jeglicher Art, insbesondere auch von Personen, die kein Amt im Verein (mehr) bekleiden, aber aus ihrer Erfahrung und ihrem Wissensfundus weiterhin wesentlich zur Gestaltung der Vereinsarbeit beitragen (namentlich Frau Edeltraud Hering), und leitet dann zum gemütlichen Teil über.

Erika Schwagmeyer (Vorstand Koordination)

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Bürgerstimme zum Thema Abschaffung Zusatzbezeichnung Homöopathie bei der Ärzteausbildung in Baden-Württemberg
Seit 1999 beschäftige ich mich mit dem Thema Homöopathie privat und im Verein. Ich habe durchweg sehr gute Erfahrungen mit der Anwendung homöopathischer Arzneimittel gemacht, persönlich, in der Familie und bei unseren Haustieren.
Unschlagbar ist meiner Meinung nach die Anwendung homöopathischer Arzneien im akuten Krankheitsfall oder bei der Erstversorgung von Unfällen. Aber die homöopathischen Arzneien können auch bei chronischen Krankheiten eingesetzt werden. Bestenfalls führt der Einsatz zur Heilung oder dient als Begleitung der schulmedizinischen Behandlung, schmerzlindernd, heilungsfördernd und zur Abmilderung aller Arten von Nebenwirkungen. In diesen Fällen ist es umso wichtiger, dass der homöopathische Haus- oder Facharzt über eine fundierte Ausbildung und natürlich auch viel Erfahrung, die er durch eine selbstverständliche Anwendung in diesem Bereich machen darf, verfügt.
Daher ist es unabdingbar, dass es weiterhin die Möglichkeit gibt, ein qualifiziertes homöopathisches Wissen bei der Ärzteausbildung zu erwerben, und dass entsprechend neu ausgebildete Ärztinnen und Ärzte weiter die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ führen dürfen. Denn nur dadurch haben Patientinnen/Patienten eine gute Chance, homöopathische Behandlerinnen/Behandler mit einem hohen Standard zu finden.
Generell sollten die Patientinnen/Patienten selbst entscheiden können, wie sie sich behandeln lassen möchten, schulmedizinisch, homöopathisch/naturheilkundlich oder mit einer Kombination aus beidem. Allerdings muss es dann auch die entsprechenden Möglichkeiten geben.
Die politische und gesellschaftliche Anerkennung der integrativen Medizin (Schulmedizin in Kombination mit der Homöopathie und allen bewährten naturheilkundlichen Behandlungsmethoden) wäre ein Segen für die Patientinnen/Patienten!
Insofern hoffe ich auf eine weitsichtige und tolerante Entscheidung!
Erika Schwagmeyer
Kirchheim-Teck, 20.08.2022

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Thema: Abschaffung der Zusatzweiterbildung im Bereich der Homöopathie für Ärztinnen und Ärzte in BaWü

Vor dem Hintergrund der geplanten Abschaffung der Zusatzweiterbildung im Bereich der Homöopathie für Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg und der aktuellen Diskussion in der Öffentlichkeit über die Wirksamkeit der Homöopathie die Stellungnahme von Herrn Mario Hopp, Präsident der HAHNEMANNIA
Stellungnahme zum Zeitungsartikel „Lucha verteidigt die Homöopathie“ vom 02.08.2022 in der Süddeutschen Zeitung
Zum Thema Homöopathie gibt es zwei gegensätzliche Nachrichten. Die Erste ist, dass vermeintlich besser-Wissende immer mal wieder ihre medizinische Sinnhaftigkeit und damit den Status quo im deutschen Gesundheitswesen in Abrede stellen. Die zweite Nachricht ist, dass die Homöopathie nach wie vor bestens funktioniert, sprich lindert, bessert und oft sogar heilen kann. Was dabei die gute und was die schlechte Nachricht ist, fragt man am besten die Millionen von Menschen, denen die Homöopathie bisher geholfen hat und auch in Zukunft helfen wird. Also nochmal auf den Punkt: Homöopathie ist eine bewährte, kostengünstige Therapiemethode, die nach einem fundierten, empirischen Prinzip arbeitet und die immer weiter wissenschaftlich erforscht wird. Dies ist genau das, was Ärzte, Therapeuten und Patienten von Medizin erwarten können. Und deshalb ist es sehr schade und auch völlig kontraproduktiv, dass der Homöopathie immer mehr der Zugang zu Ausbildung und damit Anwendung beschnitten wird. Es geht auch nicht darum, den Weg alleinig mit der Homöopathie zu bestreiten. „Das Beste aus zwei Welten“ ist hier wohl sehr aussagekräftig. Die „Klinik für Integrative Medizin“ im Klinikum Heidenheim ist ein Paradebeispiel dafür, dass Schulmedizin mit der integrativen Medizin vereinbar ist. Das Land Baden-Württemberg ist sowieso eine Homöopathie-Hochburg. Allein die vielen homöopathischen Laienvereine zeigen auf, dass die Homöopathie im Volk sehr beliebt war und weiterhin ist. Die erfolgreiche Anwendung der Homöopathie schaut bereits auf eine fast 200-jährige Geschichte zurück. Wir können Sozialminister Manfred Lucha nur danken, dass er das offenbar erkannt und Stellung bezogen hat. Herr Lucha macht genau das, was Politiker*innen in ihrem Amt zu tun haben: Sie sind das Sprachrohr ihrer Wähler und vertreten die Interessen des Volkes.
Ich erhoffe mir durch die neu entzündete Debatte dank unseres Sozialministers, dass die Diskussion erneut entfacht wird und sich diejenigen zu Wort melden, die positive Erfahrungen mit der Homöopathie erlebt haben. Und den Politikern gebe ich folgendes mit auf den Weg: „Hört gut zu, was das Volk sich wünscht. Denn letztendlich ist die Gesundheit unser höchstes Gut und dafür sollten wir uns gemeinsam einsetzen“.

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Thema: Homöopathie bei Tieren

Der Bundestag hat am 24.6.2021 das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) beschlossen. Danach dürfen Tierhalter ihren Tieren ab dem 28.1.2022 keine apothekenpflichtigen und frei verkäuflichen Humanarzneimittel ohne eine tierärztliche Verordnung verabreichen.
Die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände (kthp) sieht damit die Gefahr, dass Tierhalter nicht mehr die bestmögliche Behandlung für ihre Tier wählen können. Zukünftig dürften apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel nicht mehr ohne die Verordnung und Behandlungsanweisung eines Tierarztes angewendet werden. Die Anwendung von Humanarzneimitteln, insbesondere Globuli, durch Tierhalter oder Tierheilpraktiker ist zukünftig eine Ordnungswidrigkeit.
Das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) kommt dem Verband einem teilweisen Berufsverbot gleich, da die therapeutischen Möglichkeiten erheblich eingeschränkt würden. Das Gesetz sei daher verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis komme auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages.
Die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände fordert den Bundestag daher mit einem Schreiben dazu auf, die therapeutische Vielfalt in der Tiermedizin im Sinne der Antibiotikareduzierung und einer Gesunderhaltung von Mensch und Tier zu bewahren und das Tierarzneimittelgesetz umgehend zu ändern.

Quelle:  https://www.topagrar.com/rind/news/tierheilpraktiker-halten-arzneimittelgesetz-fuer-verfassungswidrig-12645761.html ,Stand 13.08.2022